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Arbeitsrecht 22. März 2026

Kurzfristige Beschäftigung in Österreich korrekt abwickeln

Warum kurzfristige Beschäftigung in Österreich so viele Fragezeichen hinterlässt

Ich sag dir ehrlich: Als ich das erste Mal jemanden kurzfristig anstellen wollte, hab ich drei verschiedene Antworten von drei verschiedenen Stellen bekommen. Die WKO sagte das eine, mein Steuerberater etwas anderes, und Google hat mich komplett verwirrt. Klingt bekannt?

Kurzfristige Beschäftigung ist in Österreich ein Thema, das viele Unternehmer unterschätzen. Gerade in Wien, Graz oder Salzburg – überall dort, wo Events, Gastronomie und Saisongeschäft boomen – braucht man immer wieder schnell Leute. Aber "schnell" heißt nicht "ohne Regeln". Ganz im Gegenteil.

Was genau ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Kurz gesagt: Eine Beschäftigung, die von vornherein auf eine kurze Dauer begrenzt ist. Klingt simpel. Ist es aber nicht immer.

In Österreich unterscheidet man vor allem zwischen:

Die fallweise Beschäftigung ist meiner Erfahrung nach die Variante, die am häufigsten falsch abgewickelt wird. Man denkt sich: "Der kommt eh nur zwei Tage, das wird schon passen." Spoiler: Das passt oft gar nicht, wenn die Anmeldung fehlt.

Die Anmeldung – und warum du sie nicht vergessen darfst

Jede Beschäftigung in Österreich muss vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Jede. Auch wenn jemand nur einen einzigen Tag auf deinem Event in Innsbruck Getränke ausschenkt.

Bei fallweiser Beschäftigung gibt es die Möglichkeit einer sogenannten "Mindestangaben-Anmeldung" – also vor jedem einzelnen Arbeitstag eine Meldung. Klingt mühsam? Ist es auch. Aber die Strafen für Nicht-Anmeldung sind deutlich mühsamer. Wir reden hier von EUR 730 bis EUR 2.180 pro Fall. Bei Wiederholung noch mehr.

Ich hab mal erlebt, wie ein Gastronom in Graz bei einer KIAB-Kontrolle (das sind die Finanzpolizisten, die unangemeldet vorbeikommen) drei nicht angemeldete Aushilfen hatte. Das wurde richtig teuer. Richtig, richtig teuer.

Geringfügig oder doch vollversichert?

Hier wird's knifflig. Wenn dein kurzfristiger Mitarbeiter an einem Tag mehr als die tägliche Geringfügigkeitsgrenze verdient (EUR 42,86 pro Tag in 2024), ist er für diesen Tag vollversichert. Das heißt: volle Sozialversicherungsbeiträge.

Verdient er im ganzen Monat durch mehrere fallweise Einsätze bei dir mehr als EUR 518,44? Dann bist du ebenfalls bei der Vollversicherung. Das überrascht viele.

Mein Tipp: Führ eine einfache Tabelle pro Monat. Wer hat wann wie viel verdient? Das klingt nach Verwaltungsaufwand – rettet dir aber den Nacken, wenn die ÖGK nachfragt.

Steuern und Abgaben – der Teil, den niemand mag

Bei kurzfristigen Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze zahlst du als Arbeitgeber die Unfallversicherung (1,1 %) und den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53 %). Lohnsteuer fällt bei geringfügig Beschäftigten normalerweise nicht an.

Übersteigt die Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze, kommen die vollen Dienstgeber-Abgaben dazu – Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, DB, DZ, Kommunalsteuer. Das summiert sich auf rund 30 % on top.

Nicht vergessen: Auch kurzfristig Beschäftigte haben Anspruch auf anteiligen Urlaub und Sonderzahlungen. Ja, auch bei drei Tagen. Das österreichische Arbeitsrecht ist da ziemlich eindeutig.

Was viele übersehen: der Dienstzettel

Seit der Dienstzettelgesetz-Novelle 2024 bist du verpflichtet, wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich mitzuteilen – und zwar am ersten Arbeitstag. Das gilt auch für kurzfristige Beschäftigungen. Die Strafen bei Verstoß? Bis zu EUR 2.000. Und ja, auch das wird kontrolliert.

Ein Dienstzettel muss mindestens enthalten: Name, Beginn der Beschäftigung, voraussichtliches Ende, Arbeitsort, Tätigkeit, Entlohnung, Arbeitszeit und den anwendbaren Kollektivvertrag.

Wie du dir das Leben leichter machst

Ich hab über die Jahre gelernt: Der Aufwand sitzt nicht in der Arbeit selbst, sondern in der Verwaltung drumherum. Anmeldungen, Dienstzettel, Abgaben berechnen, Abrechnungen erstellen – das frisst Zeit.

Genau deshalb nutze ich für kurzfristige Personalsuche Plattformen, die den Prozess vereinfachen. Auf workbid.at findest du schnell passende Leute für kurzfristige Einsätze – egal ob in Wien, Salzburg oder sonstwo in Österreich. WorkBid bringt Angebot und Nachfrage zusammen, ohne dass du stundenlang suchen musst. So kannst du dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dass der Job ordentlich erledigt wird.

Also, bevor du das nächste Mal jemanden "einfach so" kurzfristig einstellst – nimm dir die zehn Minuten, mach es richtig. Dein zukünftiges Ich wird dir danken. Schau auf workbid.at vorbei und find die richtige Unterstützung