Österreich Arbeitsrecht: Kurzfristige Beschäftigung korrekt abwickeln
WorkBid · 1. April 2026
Rechtliche Grundlagen für kurzfristige Beschäftigung in Österreich
Österreichisches Arbeitsrecht unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom deutschen System. Wer kurzfristig Personal beschäftigt, muss die österreichischen Besonderheiten kennen – um Bussen und Nachzahlungen zu vermeiden.
Anmeldung vor Arbeitsantritt
In Österreich muss jede Beschäftigung vor dem ersten Arbeitstag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden – auch bei Beschäftigungen von wenigen Stunden. Verstösse können mit empfindlichen Strafen belegt werden.
Kollektivverträge beachten
In Österreich gelten für fast alle Branchen verbindliche Kollektivverträge. Der KV legt Mindestlöhne, Überstundenzuschläge und Urlaubsansprüche fest. Auch bei kurzfristiger Beschäftigung darf der KV-Mindestlohn nicht unterschritten werden.
BUAK – für das Baugewerbe relevant
Im Baugewerbe und verwandten Branchen gilt zusätzlich die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Arbeitgeber in diesem Bereich müssen Beiträge abführen – auch für kurzfristig Beschäftigte.
Empfehlung
Für alle Fragen zur korrekten Abwicklung kurzfristiger Beschäftigung empfehlen wir eine Kurzberatung bei einem österreichischen Steuerberater oder bei der Wirtschaftskammer.
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