← Zurück zum Blog
Recht

Sozialversicherung bei Kurzfristjobs in Österreich

WorkBid · 11. April 2026

Sozialversicherungspflicht in Österreich – gilt immer

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine vollständige Sozialversicherungsfreiheit für kurzfristige Beschäftigung. Grundsätzlich unterliegt jede Beschäftigung in Österreich der Sozialversicherungspflicht – auch wenn Ausnahmen und Erleichterungen für geringfügig Beschäftigte bestehen.

Geringfügige Beschäftigung und SV

Wer unter der Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro/Monat, 2026) verdient, ist nicht automatisch pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt jedoch einen Pauschalbeitrag von 17,8% an die ÖGK. Arbeitnehmer können sich freiwillig selbstversichern.

Was Arbeitgeber wissen müssen

  • Anmeldung vor Arbeitsantritt – auch bei eintägigem Einsatz
  • Abrechnung über das Online-Portal der ÖGK
  • Bei Beitragsrückständen drohen Zuschläge
  • Kontrollen durch Finanzpolizei sind möglich

Tipp für WorkBid-Nutzer

Kläre vor dem ersten Einsatz, ob die Beschäftigung geringfügig oder regulär abgewickelt wird. WorkBid stellt Informationsmaterial bereit, aber die rechtliche Verantwortung liegt beim Auftraggeber.

Jetzt Personal finden oder Job anbieten

WorkBid verbindet Unternehmen mit Fachkräften für kurzfristige Einsätze — fair, schnell, ohne Vermittlungsgebühr.

Kostenlos registrieren