Sozialversicherung bei Kurzfristjobs in Österreich
WorkBid · 11. April 2026
Sozialversicherungspflicht in Österreich – gilt immer
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine vollständige Sozialversicherungsfreiheit für kurzfristige Beschäftigung. Grundsätzlich unterliegt jede Beschäftigung in Österreich der Sozialversicherungspflicht – auch wenn Ausnahmen und Erleichterungen für geringfügig Beschäftigte bestehen.
Geringfügige Beschäftigung und SV
Wer unter der Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro/Monat, 2026) verdient, ist nicht automatisch pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt jedoch einen Pauschalbeitrag von 17,8% an die ÖGK. Arbeitnehmer können sich freiwillig selbstversichern.
Was Arbeitgeber wissen müssen
- Anmeldung vor Arbeitsantritt – auch bei eintägigem Einsatz
- Abrechnung über das Online-Portal der ÖGK
- Bei Beitragsrückständen drohen Zuschläge
- Kontrollen durch Finanzpolizei sind möglich
Tipp für WorkBid-Nutzer
Kläre vor dem ersten Einsatz, ob die Beschäftigung geringfügig oder regulär abgewickelt wird. WorkBid stellt Informationsmaterial bereit, aber die rechtliche Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
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